Regie-Impulse
Der MATRU-Blog

 

Ab 28.6.2025 lieber barrierefrei

Wir schreiben den 28.6.2025: Alle Online-Angebote, angefangen von Websites, über Online-Shops, Apps und überhaupt alle elektronischen Produkte und Dienstleistungen in Deutschland sind barrierefrei.

Wirklich alle? – Wohl nicht. Denn es gibt Übergangsfristen. Und Ausnahmen. Zum Beispiel für kleinere Unternehmen.

Grundsätzlich aber gilt: Informationen müssen über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein. Zum Beispiel: durch sehen und hören. So will es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem Ende Juni 2025.

Für Websites heißt das zum Beispiel: Texte müssen so umgesetzt werden, dass sie maschinenlesbar sind, damit ein Screenreader sie vorlesen kann. Bilder müssen Alternativtexte haben. Videos eine Audio-Transkription. Die Navigation muss ohne Maus per Tastatur möglich sein. Und so weiter.

Gut, wenn man einen Web-Entwickler hat der an so was denkt. Und das auch umsetzen kann.